Aktuelle Infos:
Aufgestöpert – (Nicht-)Bezug von Sozialleistungen (Agile, 2024) Ergebnisse einer Befragung von Menschen mit Behinderungen zu Hindernissen bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Zum Artikel, zu den Umfrageergebnissen.
Lange IV-Verfahren – Wenn die IV-Rente zur Schuldenfalle wird (SRF, Beitrag vom 06.06.2025) Rückwirkend ausbezahlte IV-Renten können zu hohen Steuerrechnungen führen – mit fatalen Folgen für Betroffene.
Wenn die IV ein Gutachten ignoriert: Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung abermals!
(Schadenanwälte, Artikel vom 27.06.2025): Die IV darf ein medizinisches Gutachten nicht einfach ignorieren und auch nicht auf der Basis von eigenen „Indikatoren“ entscheiden. Ist sie anderer Meinung, muss sie Rückfragen stellen oder ein neues Gutachten einholen. Das Bundesgericht hat einen gegenteiligen Entscheid des Sozialversicherungsgerichts korrigiert.
Statischer Inhalt:
Worum es geht
Unser Slidedeck sammelt und ordnet Informationen zu strukturellen Schwierigkeiten im Kontakt mit der Invalidenversicherung (IV), mit denen autistische Personen in der Schweiz potenziell konfrontiert sind – insbesondere beim sogenannten weiblichen Autismus-Phänotyp und bei der Diagnose ICD-11 6A02.0.
Unser Fokus liegt auf problematischen Fallverläufen. Uns ist bewusst, dass nicht alle IV-Verfahren zwangsläufig so verlaufen – wir dokumentieren hier gezielt jene, in denen es zu wiederkehrenden Hürden und Ausschlüssen kommt.
Hintergrund
Anlass für dieses Slidedeck war die von humanrights.ch porträtierte Fallgeschichte, die uns in unserem Engagement bestärkt hat:
👉 Weiblicher Autismus, Endometriose und frauenspezifische Diagnosen werden bei der IV nicht ernst genommen
Neuer Humanrights.ch-Artikel: Psychische Beeinträchtigungen – wir fordern einen besseren Rechtsschutz für Betroffene!
Zielsetzung
Das Dokument richtet sich an betroffene, fachlich oder politisch interessierte Personen. Es soll als Grundlage für vertiefte Recherchen, Fachgespräche oder politische Arbeit dienen.
Auszüge Slidedeck



Zentrale Probleme im IV-Prozess
Personen mit einer Diagnose gemäss ICD-11 6A02.0 erhalten häufig nicht die erforderliche Anerkennung. Die Invalidenversicherung (IV) orientiert sich vorwiegend an der äusseren Leistungsfähigkeit, während weniger sichtbare Symptome wie Erschöpfung oder psychische Begleiterkrankungen in der Praxis teils schwer einzuordnen sind. Rentenansprüche erfordern deshalb oft juristische Unterstützung – ein zusätzlicher Kraftaufwand für die Betroffenen. Eine verzögerte oder späte Diagnosestellung im Autismus-Spektrum sowie frühere Fehldiagnosen – etwa als Borderline-Störung – können die Anerkennung durch die IV und den individuellen Recovery-Prozess zusätzlich erschweren oder verzögern
Besonderheiten beim weiblichen Autismus
Autistische Frauen maskieren ihre Symptome oft so erfolgreich, dass sie für Aussenstehende nicht erkennbar sind. Ihre Anpassungsstrategien werden häufig missverstanden. Sie wirken leistungsfähig, obwohl sie innerlich überfordert sind – was zu falschen Einschätzungen durch Fachpersonen und die IV führt.
Folgen für die Gesundheit
Dauerhafte Überlastung führt bei vielen Frauen zu autistischem Burnout, das oft nicht als solches erkannt wird. Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen und Suizidalität treten häufig auf. Auch körperliche Beschwerden sind überdurchschnittlich präsent.
Strukturelle Missstände
Der IV-Prozess ist komplex, langwierig und für viele sehr belastend. Sozialhilfe ist oft die Folge – mit deutlich schlechteren Bedingungen als bei IV-Leistungen. Auch im ASS Bundesratsbericht von 2018 wird die vielen Fällen notwendige Berentung nicht angesprochen und IV-Fachpersonen sind meist nicht zu Autismus geschult.
Fehlende Unterstützung
Zusätzliche Unterstützungssysteme setzen häufig erst dann ein, wenn ein Anspruch gegenüber der Invalidenversicherung (IV) anerkannt wurde – ein Prozess, der sich über Jahre hinziehen kann. Gleichzeitig geraten Betroffene unter Druck, da behandelnde Ärztinnen und Therapeutinnen zunehmend zurückhaltend sind, umfassende IV-Berichte zu verfassen. Diese Berichte finden in der Praxis oft weniger Beachtung als die Einschätzungen der IV-internen medizinischen Gutachter.
Politisch-rechtlicher Kontext
Trotz der UNO-Behindertenrechtskonvention berichten autistische Frauen in der Schweiz weiterhin strukturelle Benachteiligung. Der Zugang zur IV ist erschwert, während die Sozialhilfe oft mit geringerer Absicherung und weniger Würde verbunden ist. Das gesetzlich verankerte Recht auf gesundheitlich zumutbare Eingliederung wird in der Praxis häufig nicht beachtet.
Stimmen Betroffener
Betroffene berichten von Ohnmacht, Erschöpfung und einem ständigen Kampf um Verständnis – oft verbunden mit der Notwendigkeit, sich immer wieder rechtfertigen und erklären zu müssen. Die Lebensrealität autistischer Frauen wird von Fachpersonen häufig nicht erkannt; ihre Symptome werden bagatellisiert oder als rein psychische Störung fehlgedeutet. Dies kann zu einer weiteren Verschlechterung der psychischen Gesundheit führen – bis hin zu traumatisierenden Erfahrungen im oft langwierigen und belastenden Prozess mit der Invalidenversicherung (IV).